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Das Institut für Niederlandistik bietet ihren Studierenden die Möglichkeit sich durch den Aufenthalt im Ausland die Sprachkenntnisse zu verbessern und die Kulturen von Flandern oder den Niederlanden näher kennenzulernen. 

Das Erasmus+-Projekt bietet Möglichkeit pro Ausbildungsphase (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate an einer Partneruniversität zu verbringen.

Auslandsaufenthalt

Der Ausandsaufenthalt ist im Rahmen des Studiengangs Master of Education im Unterrichtsfach Niederländisch für die Studienprofile Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, sowie Lehramt an Berufskollegs und Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen verpflichtend, aber auch für den Zwei-Fach-Bachelor Niederlandistik empfohlen.

Nachweis

Der Nachweis des Auslandsaufenthaltes muss vor Abschluss des Masterstudiums voraussichtlich im Gemeinsamen Prüfungsamt am ZFL - Zentrum für LehrerInnenbildung erfolgen. Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur ein Auslandsaufenthalt erforderlich. 

Empfehlung

Auch wenn der Auslandsaufenthalt erst bei der Anmeldung zur Masterprüfung nachgewiesen werden muss, empfiehlt es sich, ihn schon während des Bachelorstudiums (jederzeit ab dem 2. Semester) abzuleisten, wenn ein anschließender Masterabschluss angestrebt wird.

Dauer

Der Auslandsaufenthalt hat eine Dauer von mindestens drei Monaten und kann entweder ohne Unterbrechung erfolgen (z.B. 14.01.-14.04. eines Jahres) oder in zwei Blöcken, wobei keiner der beiden Aufenthalte kürzer als vier Wochen sein darf und zusammen genommen insgesamt nicht kürzer als 90 Tage. Wird der Auslandsaufenthalt in zwei Blöcken geltend gemacht, so ist nicht ausgeschlossen, die beiden Blöcke in verschiedenen Ländern zu absolvieren.

Auslandsstudium & Praxisorientierter Auslandsaufenthalt

Die empfohlenen Formate zur Erbringung des obligatorischen Auslandsaufenthalts sind einerseits ein Auslandsstudium und andererseits ein praxisorientierter Auslandsaufenthalt (insbesondere PAD, berufliche Tätigkeit im weitesten Sinne, Praktikum, Besuch einer Sprachschule, Forschungsaufenthalt). Der zeitliche Planungsvorlauf für einen Auslandsaufenthalt ist individuell (Faustregel: ca. 1,5 Jahre).

Sprachkompetenz

Der obligatorische Auslandsaufenthalt dient dem Ausbau der Sprachkompetenz in der studierten Fremdsprache sowie dem Erwerb interkultureller Kompetenzen.